CLP-Verordnung: Alles über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung EG Nr. 1272/2008)
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) der Europäischen Union regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie dient dazu, Mensch und Umwelt vor den Risiken gefährlicher Chemikalien zu schützen. Mit der CLP-Verordnung werden in der EU die Kriterien des weltweit harmonisierten Systems der Vereinten Nationen (GHS) umgesetzt. Dies gewährleistet eine einheitliche Kommunikation von Gefahren durch klar definierte Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der EUH-Sätze, H-Sätze, P-Sätze und S-Sätze sowie deren Bedeutung.
H-Sätze (Gefahrenhinweise)
H-Sätze |
Beschreibung |
---|---|
H222 |
Extrem entzündbares Aerosol |
H223 |
Entzündliches Aerosol |
H224 |
Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar |
H225 |
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar |
H226 |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
H228 |
Entzündbarer Feststoff |
H229 |
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten |
H242 |
Erwärmung kann Brand verursachen |
H270 |
Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel |
H272 |
Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel |
H285 |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen |
H290 |
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein |
H302 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken |
H302 + H312 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt |
H302 + H312 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen |
H302 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen |
H304 |
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein |
H312 + H332 |
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen |
H314 |
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden |
H315 |
Verursacht Hautreizungen |
H317 |
Kann allergische Hautreaktionen verursachen |
H318 |
Verursacht schwere Augenschäden |
H319 |
Verursacht schwere Augenreizung |
H330 |
Lebensgefahr beim Einatmen |
H332 |
Gesundheitsschädlich bei Einatmen |
H334 |
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen |
H335 |
Kann die Atemwege reizen |
H336 |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
H341 |
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen |
H361 |
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen |
H362 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
H372 |
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition |
H373 |
Kann bei längerer oder wiederholter Exposition die Organe schädigen |
H400 |
Sehr giftig für Wasserorganismen |
H410 |
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung |
H411 |
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
H412 |
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
EUH-Sätze (Ergänzende Gefahrenhinweise)
P-Sätze |
Beschreibung |
---|---|
EUH 031 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
EUH 032 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
EUH 044 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss |
EUH 066 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
EUH 204 |
Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen |
EUH 205 |
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen |
EUH 208 |
Kann allergische Reaktionen hervorrufen |
P-Sätze (Sicherheitshinweise)
P-Sätze |
Beschreibung |
---|---|
P101 |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten |
P102 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
P103 |
Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen |
P201 |
Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |
P202 |
Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen |
P210 |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen |
P211 |
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen |
P220 |
Von Schmutz, Rost, Chemikalien, insbesondere reduzierenden Stoffen, Säuren, Laugen, Aminen und Schwermetallverbindungen (z.B. Beschleuniger, Trocknungsmittel, Metallseifen) fernhalten |
P221 |
Mischen mit brennbaren Stoffen unbedingt verhindern |
P233 |
Behälter dicht verschlossen halten |
P234 |
Nur im Originalbehälter aufbewahren |
P235 |
Kühl halten |
P240 |
Behälter und zu befüllende Anlage erden |
P241 |
Explosionsgeschützte Anlagen, Belüftungen, Beleuchtungen und Werkzeuge verwenden |
P242 |
Nur funkenfreies Werkzeug verwenden |
P243 |
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen |
P251 |
Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch |
P260 |
Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen |
P261 |
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden |
P262 |
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen |
P264 |
Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen |
P270 |
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen |
P271 |
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden |
P272 |
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen |
P273 |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden |
P280 |
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen |
P284 |
Atemschutz tragen |
P301 + P310 |
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen |
P301 + P330 + P331 |
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen |
P301 + P331 + P310 |
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen |
P301 + P331 + P315 |
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P302 + P352 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/Seife waschen |
P303 + P361 + P353 |
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen |
P304 + P340 |
Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen |
P304 + P341 |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen |
P305 + P311 |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen |
P305 + P351 + P338 |
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
P308 + P313 |
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P309 + P311 |
BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen |
P310 |
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen |
P312 |
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen |
P314 |
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P315 |
Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P321 |
Besondere Behandlung siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett |
P331 |
KEIN Erbrechen herbeiführen |
P337+ 313 |
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P333 + P313 |
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P337 + 313 |
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P337 + P313 |
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen |
P342 + P311 |
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen |
P362 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen |
P362 + P364 |
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen |
P363 |
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen |
P370 + P378 |
Bei Brand: Kohlendioxid (CO2), Schaum, Trockenlöschmittel oder Wassernebel zum Löschen verwenden |
P390 |
Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden |
P391 |
Verschüttete Mengen aufnehmen |
P403 + P233 |
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren |
P403 + P235 |
Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren |
P405 |
Unter Verschluss aufbewahren |
P406 |
In korrosionsbeständigem /… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren |
P410 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen |
P410 + P412 |
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen |
P501 |
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften |
Gefahrstoffsymbole und ihre Bedeutung
Erfahren Sie, was die einzelnen Gefahrstoffsymbole bedeuten und wie sie Ihnen helfen, chemische Risiken richtig einzuschätzen und sicher damit umzugehen.
Ausrufezeichen - Signalwort: Achtung
Das GHS07-Piktogramm kennzeichnet Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können. Diese können Hautreizungen, Augenreizungen, allergische Hautreaktionen oder Benommenheit verursachen. Außerdem weist es auf weniger schwerwiegende Gefahren hin, die dennoch beachtet werden sollten.
Flamme - Signalwort: Gefahr
Das GHS02-Piktogramm kennzeichnet entzündbare Stoffe und Gemische, die leicht in Brand geraten können. Dazu zählen feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die durch Funken, Wärme oder Reibung entzündet werden können.
Ätzwirkung - Signalwort: Gefahr
Das GHS05-Piktogramm kennzeichnet Stoffe mit stark ätzender Wirkung. Diese können schwere Verätzungen der Haut, Augenschäden oder Korrosionsschäden an Metallen verursachen.
Umweltgefährlich - Signalwort: Achtung
Das GHS09-Piktogramm kennzeichnet Stoffe, die die Umwelt gefährden können, insbesondere Gewässer und Wasserorganismen. Diese Stoffe können sowohl akut als auch langfristig schädlich sein.
Gesundheitsgefahr - Signalwort: Gefahr (in einigen Fällen auch "Achtung")
Das GHS08-Piktogramm kennzeichnet Stoffe, die schwerwiegende Gesundheitsgefahren verursachen können. Dazu gehören krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Wirkungen. Außerdem können diese Stoffe Atemprobleme oder Organschäden hervorrufen.
Nützliche Links zur CLP-Verordnung
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Informationen zur CLP-Verordnung und GHS
https://echa.europa.eu/de/regulations/clp - CLP-Verordnung (offizieller Gesetzestext):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R1272 - Chemikalien-Verordnung für Verbraucher (BUND):
Praxistipps für den Alltag
https://www.bund.net - Liste der Giftnotrufzentralen und Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und Schweiz
www.bvl.bund.de
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Informationen zur CLP-Verordnung und GHS
FAQ
Die CLP-Verordnung regelt in der EU die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Ziel ist es, die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten, indem gefährliche Eigenschaften von Chemikalien eindeutig beschrieben werden. Dadurch wird ein sicherer Umgang mit diesen Produkten möglich.
Die Abkürzung CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging", was auf Deutsch „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung“ bedeutet. Sie ist eine EU-Verordnung, die sicherstellt, dass chemische Produkte in der EU einheitlich gekennzeichnet werden.
- GHS (Globally Harmonized System): Ein weltweites System zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es wurde von den Vereinten Nationen (UN) entwickelt.
- CLP: Die Umsetzung des GHS-Systems innerhalb der EU. Die CLP-Verordnung basiert auf den GHS-Richtlinien, wurde aber an europäische Gegebenheiten angepasst.
Kurz gesagt: GHS ist das globale System, während CLP die europäische Umsetzung ist.
- Die Kennzeichnungen informieren über potenzielle Gefahren von Chemikalien und bieten Anleitungen, wie man diese sicher verwenden kann. Dadurch werden Unfälle, Gesundheitsschäden und Umweltrisiken reduziert.
- Piktogramme: Visuelle Symbole, die Gefahren verdeutlichen.
- Signalwörter: "Gefahr" oder "Achtung" geben die Gefährdungsstufe an.
- Gefahrenhinweise (H-Sätze): Beschreiben die Art der Gefährdung (z. B. „kann Hautreizungen verursachen“).
- Sicherheitshinweise (P-Sätze): Geben Empfehlungen zum sicheren Umgang (z. B. „Augenschutz tragen“).